Was gehört zu einem Sicherheitskonzept für Veranstaltungen und warum ist es so wichtig?

Ein bisschen Lampenfieber gehört zu jeder Veranstaltung dazu. Aber Sorgen um die Sicherheit sollten weder dir noch deinen Gästen den Spaß verderben. Schon bei kleineren Events solltest du dir frühzeitig Gedanken über erforderliche Maßnahmen machen. Ein Sicherheitskonzept bei Veranstaltungen ist jedoch spätestens bei einer bestimmten Größe erforderlich.

Du willst, dass alles glatt läuft? Dass Gäste sich wohlfühlen, Rettungskräfte wissen, wo’s langgeht, und niemand über ein wild verlegtes Kabel stolpert? Dann ist es Zeit, Sicherheit nicht als lästige Pflicht einzustufen, sondern als Basis für ein gelungenes Event anzusehen.

Als EventTechnik-Team von ETNord wissen wir: Gute technische Planung ist ein wichtiger Teil der Sicherheitsplanung, aber eben nur ein Baustein von vielen. Lichtechnik, Tontechnik, Videotechnik und eine zuverlässige Stromverteilung bekommst du von uns. Damit deine Veranstaltung aber rundum geschützt ist, gehören auch Evakuierungspläne, Notfallkommunikation und Risikoeinschätzungen dazu, für die du dich an einen spezialisierten Berater, einen erfahrenen Sicherheitskoordinator oder eine professionelle Sicherheitsfirma wenden solltest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht: Bei Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen müssen die Betreibenden ein Sicherheitskonzept aufstellen, im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten (§ 43 Abs. 2 VStättVO). Unabhängig von dieser Zahl besteht dieselbe Pflicht, sobald die Art der Veranstaltung es erfordert (§ 43 Abs. 1 VStättVO).
  • Inhalt: Vorgeschrieben sind nur die Mindestzahl der Ordnungsdienstkräfte, die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen und die Sicherheitsdurchsagen (§ 43 Abs. 2 VStättVO). Alles Weitere füllen Kommunen und Feuerwehren mit eigenen Mustern.
  • Verantwortliche: Das Konzept benennt Personen statt Abteilungen, darunter die Veranstaltungsleitung, die Ordnungsdienstleitung und den Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik.
  • Qualifikation: Bei Szenenflächen über 50 und bis 200 m² oder in Mehrzweckhallen bis 5.000 Besucherplätzen genügt eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung (§ 40 Abs. 4 VStättVO). Bei jeder Großbühne und darüber braucht es einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, also eine eigene Qualifikationsstufe, die § 39 abschließend regelt (§ 40 Abs. 2 VStättVO).
  • Arbeitsteilung: Das Konzept schreibt ein Sicherheitskoordinator, die Technik verantwortet dein Eventtechniker. Wir von ETnord übernehmen Planung, Aufbau, Betreuung vor Ort und Abbau.

Was ist ein Sicherheitskonzept für Veranstaltungen?

Ein Sicherheitskonzept für Veranstaltungen ist das Dokument, das die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen einer Veranstaltung bündelt. Aufstellen müssen es die Betreibenden der Versammlungsstätte, nicht automatisch du als Veranstalter. Es ist ein Baustein der Veranstaltungssicherheit, kein Ersatz dafür. Sein größter Nutzen liegt im Abgleich: Das Dokument bringt Behörden, Polizei, Feuerwehr, Sicherheitsdienst und deine Dienstleister auf denselben Wissensstand.

Einen verbindlichen Aufbau gibt es nicht. Die Versammlungsstättenverordnung regelt das Sicherheitskonzept in § 43 und verweist in § 27 Abs. 3 und § 42 Abs. 1 darauf. Allerdings führt es an keiner Stelle aus, was hineingehört. Verbindlich sind nur drei Festlegungen: die Mindestzahl der Ordnungsdienstkräfte, gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden, die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen und die Sicherheitsdurchsagen. Alles Weitere legen Kommunen, Feuerwehren und Fachplaner in eigenen Mustern aus, und die unterscheiden sich.

Welche Verordnung gilt für deine Veranstaltung?

Die Versammlungsstättenverordnung ist Landesrecht, jedes Bundesland hat eine eigene Fassung. In Hamburg gilt seit dem 1. Januar 2026 eine neue Fassung. Sie greift bei Versammlungsräumen für mehr als 200 Besuchende, bei Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen und Tribünen für mehr als 1.000 Besuchende und bei Sportstadien für mehr als 5.000 Besuchende (§ 1 Abs. 1 VStättVO). Fliegende Bauten fallen nicht darunter (§ 1 Abs. 3 VStättVO), euer Zelt mit mobiler Bühne also auch nicht. Prüfe die Fassung deines Bundeslandes, denn Schwellenwerte und Paragrafennummern weichen voneinander ab.

Wann ist ein Sicherheitskonzept für Veranstaltungen Pflicht?

Nicht für jede Party brauchst du ein Sicherheitskonzept, aber für viele eben doch. Und manchmal verlangt auch das Ordnungsamt danach. Ab einer bestimmten Besucherzahl, bei erhöhtem Gefahrenpotenzial oder bei bestimmten Veranstaltungsarten können Behörden ein Konzept einfordern. Dazu gehören zum Beispiel Open-Air-Events, Events mit Feuerwerk oder Veranstaltungen mit prominenten Gästen.

Häufig fällt in diesem Zusammenhang die Zahl von rund 5.000 erwarteten Besuchern. Je nach Situation kann ein Sicherheitskonzept aber auch bei deutlich kleineren Veranstaltungen erforderlich sein, beispielsweise, wenn sie an ungewöhnlichen Orten stattfinden: auf einem Steg am See, in einem leerstehenden Industriegebäude oder auf einem denkmalgeschützten Gelände. Auch Gewässernähe, enge Flächen, schwierige Anfahrtswege oder ein hoher Medieneinfluss können aus einer kleinen Feier ein genehmigungspflichtiges Sicherheitsprojekt machen.

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Selbst wenn keine offizielle Anforderung vorliegt, entscheiden sich viele Veranstalter trotzdem für ein Sicherheitskonzept, einfach, weil es sich dann beruhigter schlafen lässt. Je genauer du vorher mögliche Risiken identifizierst und durchdenkst, desto entspannter wird die Umsetzung.

Wichtig zu wissen: Ein vollständiges Sicherheitskonzept muss von qualifizierten Fachplanern erstellt werden, insbesondere bei komplexen Events. Wir von ETNord übernehmen die technische Umsetzung deiner Veranstaltung und unterstützen dich als Technikpartner mit sicher verlegten Kabelwegen und einer korrekten Stromlastberechnung. Dabei setzen wir ausschließlich moderne EventTechnik ein, die DGUV-konform geprüft wird.

Welche Vorteile bringt ein durchdachtes Sicherheitskonzept für alle Beteiligten?

Ein durchdachtes Sicherheitskonzept sorgt nicht nur für Sicherheit, es bringt Struktur in die gesamte Veranstaltung. Alle Beteiligten, vom Organisationsteam über Dienstleister bis hin zu Feuerwehr, Polizei oder Sanitätsdiensten, arbeiten mit derselben Informationsgrundlage. Das verhindert Missverständnisse, sorgt für eindeutige Zuständigkeiten und spart in Notsituationen wertvolle Zeit.

Auch für dich als Veranstalter ist das Konzept ein wichtiges Dokument: Es zeigt, dass du deine Sorgfaltspflicht ernst nimmst und dich mit den potenziellen Risiken auseinandergesetzt hast. Und noch ein Pluspunkt: Ein gutes Konzept ist wie ein Fahrplan, den du für kommende Events einfach wieder aus der Schublade ziehen und als Grundlage verwenden kannst, sodass nur leichte Anpassungen erforderlich sind.

Wie aufwendig ist die Erstellung eines Sicherheitskonzepts?

Die gute Nachricht zuerst: Ein Sicherheitskonzept zu erstellen, ist kein Hexenwerk, vor allem, wenn du auf bewährte Vorlagen zurückgreifst. Für kleinere Veranstaltungen mit überschaubarem Risiko reicht oft schon ein halber Tag, um die wichtigsten Punkte zu erfassen und zu dokumentieren.

Anders sieht es bei größeren Events oder besonderen Rahmenbedingungen aus. Sobald viele Gäste, große Locations oder eine erhöhte Anzahl an Risiken hinzu kommt, steigt der Planungsaufwand. Spätestens dann lohnt es sich, professionelle Fachplaner einzubeziehen, die Erfahrung mit behördlichen Anforderungen und Risikobewertungen haben.

Welche typischen Gefahren treten bei kleineren Events auf?

Auch bei kleinen Veranstaltungen kann’s schnell brenzlig werden, im wörtlichen wie im übertragenen Sinn. Häufig fehlt im Team schlicht die Erfahrung mit sicherheitsrelevanten Details. Dann werden mal eben Verlängerungskabel über Gehwege gelegt oder Deko-Elemente aus leicht entflammbaren Materialien angebracht. Was nett gemeint ist, kann im Ernstfall zum Problem werden.

Gefahr droht auch durch private Technik: Wenn jemand seine alte Musikanlage von zu Hause mitbringt oder Scheinwerfer auf wackligen Tischen platziert, steigt das Risiko für Kurzschlüsse, Unfälle oder Brände. Und wer sich auf „Wird schon gutgehen“ verlässt, merkt oft erst zu spät, dass es an Feuerlöschern, geregelter Aufgabenverteilung oder einem Notfallplan fehlt.

Hier ein paar einfache Maßnahmen, mit denen du die Sicherheit sofort verbessern kannst:

  • Leg fest, wer wofür zuständig ist: Eine eindeutige Aufgabenverteilung sorgt für schnelle Reaktionen, wenn’s drauf ankommt.
  • Regle die Kommunikation: Wer alarmiert im Notfall wen? Wer spricht mit Gästen? Wer kennt den Fluchtplan?
  • Macht einen gemeinsamen Sicherheitscheck: Geht vorher durch die Location und prüft, wo mögliche Risiken liegen, von Stolperfallen bis zu blockierten Notausgängen.
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Welche Bestandteile gehören in ein vollständiges Sicherheitskonzept?

Ein Sicherheitskonzept ist dein Fahrplan für eine kritische Situation. Damit du im Notfall nicht improvisieren musst, sollte das Konzept alle wichtigen Informationen bündeln, übersichtlich gegliedert und gut verständlich sein, sodass jeder damit arbeiten kann. Je besser das Konzept auf die Veranstaltung zugeschnitten ist, desto leichter kannst du im Fall der Fälle schnell handeln und desto entspannter läuft auch das Event selbst.

Zwei Personen betrachten einen Bildschirm mit einem technischen Schaltplan, eine davon zeigt erklärend auf bestimmte Elemente.

Was muss zur Veranstaltung beschrieben werden?

Im ersten Schritt geht es um die grundlegenden Eckdaten: Was ist das überhaupt für ein Event? Wo findet es statt, wann, wie lange und für wen?

  • Veranstaltungsart und Ablauf: Handelt es sich um ein Konzert, ein Sommerfest, einen Markt oder eine Tagung? Welche Programmpunkte sind geplant?
  • Ort und Gelände: Indoor oder Outdoor? Gibt es Engstellen, Treppen, unebene Wege oder andere Besonderheiten?
  • Besucherzahl: Wie viele Gäste werden voraussichtlich kommen? Gibt es unterschiedliche Besuchergruppen (z. B. Kinder, Senioren, Menschen mit Einschränkungen)?
  • Zugangswege: Wie gelangen Besucher aufs Gelände? Gibt es separate Wege für Rettungskräfte?

Wie erstelle ich die Risikoanalyse für das Sicherheitskonzept der Veranstaltung?

In der Risikoanalyse benennst du mögliche Gefahren, schätzt ihre Eintrittswahrscheinlichkeit ein und legst Maßnahmen dagegen fest. Arbeite dich an einer Checkliste entlang, sonst übersiehst du das Naheliegende.

  • Risiken erkennen: Nutze dafür eine Checkliste. Typische Gefahren sind z. B. Gedränge an Engstellen, Stromausfall, Wetterumschwünge oder medizinische Notfälle.
  • Bewertung vornehmen: Wie wahrscheinlich ist das Risiko? Wie groß wäre der Schaden?
  • Maßnahmen definieren: Was kannst du tun, um die Gefahr zu verringern? Gibt es Alternativen im Ablauf oder technische Lösungen?
  • Dokumentation nicht vergessen: Die Risikoanalyse sollte schriftlich festgehalten werden, nicht nur für dich, sondern auch für Behörden oder Dienstleister.

Welche Notfallstrukturen gehören ins Sicherheitskonzept?

Wenn etwas passiert, muss es schnell gehen und dafür brauchst du Pläne.

  • Evakuierung: Wie wird im Ernstfall evakuiert? Wer leitet die Gäste? Wo sind die Sammelpunkte?
  • Kommunikation: Wer informiert wen? Gibt es ein internes Funksystem oder Notfallnummern?
  • Brandschutz: Sind Feuerlöscher vorhanden? Wer ist eingewiesen? Gibt es Rauchmelder oder Sprinkleranlagen?
  • Verkehr und Rettungswege: Sind Zufahrten für Rettungskräfte frei? Gibt es Parkverbote oder gesonderte Anfahrtswege?

All diese Maßnahmen müssen nicht nur gut geplant, sondern auch konkreten Personen zugewiesen sein: Wer ist verantwortlich, wer springt ein, wenn jemand ausfällt?

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Welche Fehler kommen in schlechten Sicherheitskonzepten besonders häufig vor?

Ein Sicherheitskonzept ist kein Lückenfüller für den Aktenordner, sondern muss in Ausnahmesituationen funktionieren. Leider zeigt sich bei vielen Veranstaltungen: Das Papier wirkt vollständig, taugt aber im Zweifel nicht zur Umsetzung. Damit dir das nicht passiert, solltest du typische Schwachstellen kennen und vermeiden.

  • Beteiligte werden nicht eingebunden: Ein Sicherheitskonzept sollte kein Solo-Projekt sein. Informiere dein Team, externe Dienstleister und Helfer, wer für welche Aufgabe zuständig ist und stell sicher, dass alle wissen, was im Notfall zu tun ist.
  • Maßnahmen sind zu vage: „Fluchtweg freihalten“ klingt gut, ist aber keine konkrete Anweisung. Besser: „Person X überprüft vor Einlass die Markierungen und stellt sicher, dass keine Gegenstände im Weg stehen.“
  • Keine Entscheidungsgrundlage für unerwartete Situationen: Das Wetter schlägt um, plötzlich kommen doppelt so viele Gäste, und nun? Gute Konzepte denken solche Szenarien mit und geben Leitlinien für spontane Änderungen vor.

Wer ist im Sicherheitskonzept wofür verantwortlich?

Das Sicherheitskonzept benennt Personen, keine Abteilungen. Vier Rollen tauchen in fast jedem Konzept auf:

  • Betreibende: verantworten die Sicherheit des Betriebs, der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften (§ 38 Abs. 1 VStättVO). Sie können diese Pflichten durch schriftliche Vereinbarung auf dich als Veranstalter übertragen, aber nur, wenn du oder deine Veranstaltungsleitung mit der Versammlungsstätte und ihren Einrichtungen vertraut seid. Ihre eigene Verantwortung bleibt unberührt (§ 38 Abs. 5 VStättVO).
  • Veranstaltungsleitung: Während des Betriebs müssen die Betreibenden selbst oder eine von ihnen beauftragte Veranstaltungsleitung ständig anwesend sein (§ 38 Abs. 2 VStättVO).
  • Ordnungsdienstleitung: verantwortet Einlasskontrolle, Einhaltung der zulässigen Besucherzahl und die geordnete Evakuierung (§ 43 Abs. 3 und 4 VStättVO).
  • Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik: steht dafür ein, dass Bühnen-, Beleuchtungs- und sonstige Technik während des Betriebs sicher funktioniert, besonders beim Brandschutz (§ 40 Abs. 1 VStättVO).

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Fazit: Die Bedeutung eines Sicherheitskonzepts für Veranstaltungen nicht unterschätzen

Was ein Sicherheitskonzept wirklich bringt? Vor allem eins: Ruhe im Kopf. Wenn geregelt ist, was im Notfall passiert, lässt sich die Veranstaltung nicht nur besser planen, sondern auch entspannter genießen. Du merkst den Unterschied oft erst dann, wenn etwas passiert, aber genau das willst du ja vermeiden.

Wichtig ist, dass das Sicherheitskonzept nicht nur auf dem Papier gut aussieht, sondern muss für den Einsatz im Notfall ausgelegt sein. Dabei musst du nicht alles allein stemmen. Für technische Sicherheitsaspekte stehen wir von ETNord dir gerne zur Seite: Wir berechnen die Stromverteilung korrekt, sichern Kabelwege, halten Flucht- und Rettungswege frei und sorgen dafür, dass deine Veranstaltung unter technischen Gesichtspunkten einwandfrei läuft.

FAQs zu Sicherheitskonzepten für Veranstaltungen

Wie viele Ordnungsdienstkräfte brauche ich?

Wie viele Ordnungsdienstkräfte du benötigst legt dein Sicherheitskonzept fest, gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden (§ 43 Abs. 2 VStättVO). Eine feste Zahl schreibt die Verordnung nicht vor, weil sie von Publikum, Fläche und Ablauf abhängt. Die Bemessung übernimmt dein Sicherheitsdienstleister oder Fachplaner. Die Leitung übernimmt eine Ordnungsdienstleitung, die du oder der Betreiber bestellst.

Ein Räumungskonzept beschreibt, wie ihr die Versammlungsstätte im Gefahrenfall schnell und geordnet räumt, mit besonderem Blick auf Menschen mit Behinderung. Bei Versammlungsstätten, die für mehr als 1.000 Besuchende bestimmt sind, müssen die Betreibenden es gesondert darstellen, sofern es nicht schon Bestandteil des Sicherheitskonzepts ist (§ 42 Abs. 1 VStättVO). Es zählt die zulässige Kapazität, nicht wie viele Gäste tatsächlich kommen. Darunter genügt die Brandschutzordnung.

Das Brandschutzkonzept gehört zu den Bauvorlagen und beschreibt die maximal zulässige Besucherzahl, die Anordnung der Rettungswege und die brandschutztechnischen Maßnahmen (§ 44 Abs. 1 VStättVO). Es hängt am Gebäude und nicht an deiner einzelnen Veranstaltung, liegt bei einer bestehenden Versammlungsstätte also meist schon vor. Frag beim Betreiber danach, bevor du selbst einen Brandschutzplaner beauftragst.

Zufahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst musst du ständig frei halten und gut sichtbar darauf hinweisen (§ 31 Abs. 1 VStättVO). Wie ihr Anreise, Parken und die letzte Wegstrecke der Gäste organisiert, gehört bei größeren Veranstaltungen in ein eigenes Verkehrskonzept. Das erarbeiten Fachplaner gemeinsam mit der Kommune.

Quellen

[1] 

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Alina Juraszek, Büroleitung bei ETNord

Alina Juraszek

Alina ist Büroleiterin bei EventTechnik nord und verantwortet zentrale organisatorische Abläufe im Hintergrund. Sie koordiniert interne Prozesse, Kundenkommunikation und Projektvorbereitung und sorgt dafür, dass Veranstaltungen nicht nur technisch, sondern auch organisatorisch sauber umgesetzt werden.

Wo man uns findet

Biege auf Höhe der Hausnummer 92 (Spedition Dehn, unmittelbar vor dem Bahnübergang) ab auf das Grundstück und fahre dann unter der Schilderbrücke „94 Spedition Schwenck“ durch. Wir sitzen gleich in der ersten Halle, die Abholung ist an der linken Seite, erstes Rolltor.

Liebigstraße 94, 22113 Hamburg

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